Energiepass

Ab dem

1. Juli 2008 muss jedes Mietshaus einen Energieausweis (auch Energiepass genannt) vorweisen können. Er beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, die maßgeblich von der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung sowie der Dämmqualität der Außenhülle bestimmt wird. Die im Energieausweis enthaltenen Informationen beziehen sich deshalb immer auf das ganze Gebäude.

Die Energieeffizienz zeigt Mietern, ob sie tendenziell mit höheren oder niedrigeren Energiekosten zu rechnen haben. Die Enteilung erfolgt in die Energieeffizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis I (am wenigsten energieeffizient) und wird im Zuge der Energiediagnose von einem Energieberater festgestellt und im Energieausweis eingetragen. Eine einfache grafische Darstellung ermöglicht einen schnellen Vergleich mit anderen Gebäuden.

Dabei wird auch der Primärenergiebedarf der Immobilie ausgewiesen. So nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, die Klimatisierung und die Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normalbedingungen nötig ist. Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) benötigt wird.

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Quelle: Das Energieportal